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Ministerin Drese zum bevorstehenden Jahreswechsel: Gesetzliche Änderungen stärken Familie und Ehrenamt
Mit dem Jahr 2026 treten auf Bundesebene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Familien entlasten und Ehrenamt-lerinnen und Ehrenamtler stärken sollen.
Darüber informierte Familien- und Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. „Für Familien etwa erhöht sich das Kindergeld auf insgesamt 259 Euro pro Kind, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser aufzufangen. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 6.828 Euro pro Kind“, erklärte Drese.
Zusammen mit den jeweiligen Freibeträgen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergebe sich somit ein Gesamt-freibetrag in Höhe von 9.756 Euro für jedes Kind, sodass Eltern im neuen Jahr insgesamt stärker steuerlich entlastet werden, so die Ministerin weiter. Im Jahr 2025 lag dieser Wert noch bei 9.600 Euro.
Ausdrücklich begrüßte Drese außerdem die geplanten Neuerungen für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. So steigt die Übungsleiterpauschale um zehn Prozent auf künftig 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale sogar um knapp 14 Prozent auf 960 Euro. „Eine dringend notwendige Anpassung, die den Stellenwert des Ehrenamtes für unser gesamtes gesellschaftliches unterstreicht. Denn ohne das Ehrenamt gäbe es viele Angebote, Veranstaltungen und Unterstützungs-strukturen, vor allem in ländlicheren Bereichen, schlichtweg nicht“, verdeutlichte Drese. Um das Ehrenamt auch über die neuen Pauschalen hinweg attraktiver zu gestalten, werden Ehrenamtliche im neuen Jahr zudem besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn es unbeabsichtigt zu einem Schadensfall kommt. Der Haftungsschutz greift nun nicht mehr nur bis zur derzeitigen Grenze von 840 Euro, sondern bis zu einer Vergütung in Höhe von 3.300 Euro pro Jahr. „Damit schaffen wir mehr Sicherheit für all jene, die freiwillig Verantwortung übernehmen und bauen zugleich Hürden ab, die der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vielleicht noch entgegenstehen“, so die Ministerin.
Quelle: Nr.328 | 29.12.2025 | SM | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
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Red 20231113 / 20250404 / 20251229