Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

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Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

 

9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

Die Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden sind als Notenspiegel differenziert nach Laufbahngruppen, Einstiegsämtern und den übrigen Ämtern sowie getrennt nach Frauen und Männern innerhalb eines Jahres nach dem letzten Beurteilungsstichtag (Nummer 3.1 Buchstabe c) den Beschäftigten in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Bekanntgabe muss in anonymisierter Form erfolgen und ist nur zulässig, sofern sie keine Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulässt.
Die obersten Landesbehörden übermitteln das Ergebnis ihrer Dienststelle sowie ihres nachgeordneten Bereichs der oder dem Vorsitzenden der Personalreferentenkonferenz, die oder der unter Beteiligung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Allgemeinen Abteilungen einen Bericht für die Staatssekretärsrunde erstellt.


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