Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 2. Geltungsbereich

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Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 2. Geltungsbereich

 

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Sie kommen nicht zur Anwendung für Beamtinnen und Beamte
a) nach § 1 Absatz 2 ALVO M-V,
b) auf Widerruf,
c) in der Fachrichtung des Justizdienstes, soweit hierfür das Justizministerium nach § 45 Satz 2 ALVO M-V eigenständige Beurteilungsrichtlinien erlassen hat.

Für die Tarifbeschäftigten des Landes gelten diese Richtlinien nach Maßgabe der Nummer 12.


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Red 20231128

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