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vom 14. April 1994, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Januar 2010 (GVOBl. M-V S. 36, 41).
Aufgrund des § 89 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 577) verordnet die Landesregierung:
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
§ 3 Belastungsverbot während der Schwangerschaft
§ 4 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung
§ 5 Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Erschwerniszulage
§ 10 Nacht- und Mehrarbeitsverbot
§ 11 Entlassungsschutzvorschriften
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Red 20231129