PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):
§ 8 Besoldung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung
(1) Bei einer Pflegezeit nach § 64a Absatz 2 oder einer Familienpflegezeit nach § 64b Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den Zeitraum
1. des Urlaubs ohne Bezüge oder
2. der Teilzeitbeschäftigung neben den Bezügen nach § 6 Absatz 1
auf Antrag ein Vorschuss gewährt. Dieser Vorschuss ist nach Beendigung der Pflege- oder der Familienpflegezeit oder einer Kombination aus Pflege- und Familienpflegezeit mit den laufenden Dienstbezügen zu verrechnen oder in einer Summe zurück zu zahlen.
(2) Ein Vorschuss wird nicht gewährt, wenn für eine frühere Pflege- oder Familienpflegezeit zusammen die Höchstdauer von 24 Monaten ausgeschöpft und der gezahlte Vorschuss noch nicht vollständig zurückgezahlt worden ist.
(3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Gewährung, Verrechnung und Rückzahlung des Vorschusses zu regeln.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern... |