Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 46a Ausnahmen durch oberste Dienstbehörden

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO M-V)



Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 46a Ausnahmen durch oberste Dienstbehörden

 

§ 46a Ausnahmen durch oberste Dienstbehörden

Die Zulassung von Ausnahmen nach § 18a Absatz 7 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erfordert bei Landesbeamtinnen und Landesbeamten das Einvernehmen des für Inneres zuständigen Ministeriums. Bei Beamtinnen und Beamten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Landesbeamtengesetzes bedarf die Zulassung von Ausnahmen nach § 18a Absatz 7 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes der Zustimmung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde. Bei Beamtinnen und Beamten des Landes sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Träger das Land ist, bedarf die Einstellung der Zustimmung des Finanzministeriums.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



Red 20231128

mehr zu: Laufbahnverordnung ALVO M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024