|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Tarifergebnis und Energiepreispauschale werden auf Landesbeamtinnen und -beamte übertragen
In seiner heutigen Sitzung hat das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes aus November des letzten Jahres zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden dementsprechend zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
„Ich freue mich, dass hiermit alle Angehörigen im Bereich des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden, egal ob sie Angestellte oder Beamte sind“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.
Zudem hat das Kabinett heute beschlossen, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die als Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, auch den pensionierten ehemaligen Beamten, wie z.B. den ehemaligen Polizistinnen und Polizisten, des Landes gewährt wird.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Quelle: Nr.40/22 | 20.09.2022 | FM | Finanzministerium
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den benachbarten Staaten Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt unseres Urlaubsportals steht aber das wunderschöne Mecklenburg-Vorpommern mit seinen besonders liebenswürdigen Gastgebern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: - die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit ihren wilden Stränden Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar. Küste und ihre Inseln Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand. Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz. Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern. Die Seen und das Binnenland Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln. Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern. Historische Städte Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören. Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel. Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen. |
Red 20260814
Red 20220920