Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 48 Überleitung

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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 48 Überleitung

 

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen 

§ 48 Überleitung

Die Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den nach § 13 des Landesbeamtengesetzes eingerichteten Laufbahnen einschließlich der Zuordnung zu den innerhalb dieser Laufbahnen bestehenden Einstiegsämtern ergibt sich aus Anlage 3.


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Red 20231128

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