Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 11 Vorbereitungsdienste in der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst)

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO M-V)



Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 11 Vorbereitungsdienste in der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst)

 

§ 11 Vorbereitungsdienste in der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst)

(1) Der Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt dauert drei Jahre. Er vermittelt in einem Bachelorstudiengang oder einem gleichwertigen Ausbildungsgang die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben in dem Teil der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, erforderlich sind. Die fachtheoretischen Studienzeiten dürfen 18 Monate nicht unterschreiten und dauern höchstens zwei Jahre. Die praktischen Studienzeiten umfassen die Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunkten der Laufbahnaufgaben. Sie dürfen eine Dauer von einem Jahr nicht unterschreiten.

(2) Abweichend von Absatz 1 soll der Vorbereitungsdienst auf eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen beschränkt werden, wenn nach näherer Bestimmung der besonderen Laufbahnverordnung oder der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ein mit einem Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium ist. Mindestens muss ein Jahr Vorbereitungsdienst abgeleistet werden. Gegenstand der Laufbahnprüfung sind die Ausbildungsinhalte des geleisteten Vorbereitungsdienstes.

(3) Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



Red 20231128

mehr zu: Laufbahnverordnung ALVO M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024