Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 43 Inhalt der dienstlichen Beurteilung

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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 43 Inhalt der dienstlichen Beurteilung

 

§ 43 Inhalt der dienstlichen Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer nachvollziehbaren Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Bewertung soll mindestens getrennt nach Fach-, Methoden-, Sozial- und, sofern entsprechende Aufgaben wahrgenommen werden, Führungskompetenz vorgenommen werden. Die dienstliche Beurteilung soll eine in die Zukunft gerichtete Potenzialeinschätzung über weitere Entwicklungsmöglichkeiten und einen Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung enthalten. Sie ist mit einer Gesamtbewertung abzuschließen.


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