Arbeitszeitverordnung Mecklenburg-Vorpommern: § 5 Bereitschaftsdienst

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht der Arbeitszeitverordnung von Mecklenburg-Vorpommern (AZVO)


Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitszeitverordnung - AZVO): § 5 Bereitschaftsdienst

 

§ 5 Bereitschaftsdienst

(1) Wenn der Dienst Bereitschaftsdienst einschließt, kann die oberste Dienstbehörde die regelmäßige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen im angemessenen Verhältnis verlängern. § 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten unter Einschluss von Bereitschaftszeiten Dienst leisten, kann von der obersten Dienstbehörde der in Absatz 1 Satz 2 festgelegte Bezugszeitraum für die wöchentliche Höchstarbeitszeit bis auf sechs Monate ausgeweitet werden, wenn dienstliche Belange nach Artikel 17 Abs. 3 Buchstabe c Ziffer iii der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) dies erfordern und die allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gewahrt werden. § 3 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Wismar die Hansestadt.


Red 20231122

mehr zu: Arbeitszeitverordnung M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2025