Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelle Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern ab 01.12.2022 bzw. 01.01.2021

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

 

Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses vom - TV-L 29.11.2021 - auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am o.a. Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten angehoben.

Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge

Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November 2021 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung für die Erhöhung
- der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent und
- der Ausbildungsentgelte um 50 Euro
zum 1. Dezember 2022 vereinbart worden. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.

Die Koalitionsvereinbarung für die achte Legislaturperiode zwischen SPD und DIE LINKE, Textziffer 29, sieht vor, dass die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten über-nommen werden sollen.

Zur Übernahme des Tarifabschlusses ist eine sachgerechte Verständigung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord) und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 Beamtenstatusgesetz, § 92 Landesbeamtengesetz) erfolgt.

Des Weiteren fand eine frühzeitige Beteiligung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. statt. Im Ergebnis dessen ist beabsichtigt:

1. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zeit- und systemgerecht zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch die Stellenzulagen erfasst.

2. Das Ende der gemäß § 18 Absatz 2 Landesbesoldungsgesetz bis zum 31. Dezember 2022 um 0,2 Prozentpunkte vermindert festzusetzenden Anpassungsschritte wird auf den 30. November 2022 vorgezogen, sodass die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Anpassung unvermindert erfolgt.

3. Die Anwärterbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

 

>>>Hier mehr Informationen zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften von Mecklenburg-Vorpommern

 

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 4 2307,15 2366,39 2425,58 2484,82 2544,01 2603,24 2662,43          
A 5 2324,00 2399,81 2458,73 2517,63 2576,54 2635,47 2694,37 2753,31        
A 6 2373,79 2438,46 2503,12 2567,82 2632,52 2697,20 2761,89 2826,58 2891,25      
A 7  2468,33  2526,46 2607,86 2689,24 2770,67 2852,04 2933,47 2991,56 3049,71 3107,86    
A 8   2609,08 2678,61 2782,89 2887,21 2991,51 3095,85 3165,37 3234,91 3304,46 3373,99  
A 9   2765,21 2833,63 2944,95 3056,27 3167,61 3278,94 3355,44 3432,03 3508,53 3585,07  
A 10   2962,32 3057,40 3199,99 3342,70 3485,32 3627,96 3723,03 3818,26 3915,23 4012,23  
A 11     3380,87 3527,01 3673,16 3819,49 3968,58 4067,94 4167,33 4266,83 4367,95 4469,09
A 12     3619,23 3793,46 3970,85 4148,58 4327,47 4448,01 4568,58 4689,14 4809,70 4930,25
A 13      4050,55 4242,48 4437,43 4632,72 4827,99 4958,19 5088,37 5218,56 5348,77 5478,95
A 14     4209,55  4461,93  4461,93  4968,39 5221,60 5390,43 5559,25 5728,08 5896,91 6065,73
A 15           5455,81 5734,21 5956,96 6179,69 6402,46 6625,17 6847,93
A 16           6017,58 6339,57 6597,19 6854,81 7112,40 7370,02 7627,26

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1 (§ 42 Absatz 1 LBesG)                                                                                                        

    145,02

Stufe 2 (§ 42 Absatz 2 LBesG)

    269,08

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                                                                       124,06 Euro und
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um                                                            317,63 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind
darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je                                                     50,00 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um                                                                                                        5,11 Euro,

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.847,93    7.953,52 8.421,58 8.911,82 9.474,22 10.005,36 10.522,02 11.060,48 11.729,08 13.805,34 14.976,30

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.794,64 3.922,62 4.050,55 4.178,50 4.307,27 4.437,43 4.567,62 4.697,82
 C 2  3.802,63 4.006,55 4.210,45 4.417,06 4.624,55 4.832,01 5.039,50 5.246,96
 C 3  4.172,13 4.405,51 4.640,44 4.875,38 5.110,31 5.345,22 5.580,17 5.815,06
 C 4  5.276,58 5.512,74 5.748,88 5.985,05 6.221,21 6.457,36 6.693,57 6.929,67
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.827,99 4.958,19 5.088,37 5.218,56 5.348,77 5.478,95  
 C 2  5.454,44 5.661,95 5.869,41 6.076,88 6.284,36 6.491,83 6.699,31
 C 3  6.049,98 6.284,90 6.519,82 6.754,76 6.989,66 7.224,62 7.459,51
 C 4 7.165,84 7.402,00 7.638,18 7.874,31 8.110,47 8.346,63 8.582,77

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.769,20
 W 2 6.181,91
 W 3 7.206,00

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.535,53 4.638,36 4.903,53 5.168,76 5.433,93 5.699,11 5.964,36 6.229,54 6.494,72 6.759,89  7.025,14
R2     5.273,16 5.538,38 5.803,54 6.068,78 6.333,98 6.599,17 6.864,35 7.129,52 7.394,77  7.659,89
R3 8.421,58                                                                                         
R4 8.911,82
R5 9.474,22
R6 10.005,36
R7 10.522,02
R8 11.060,48
R9 11.729,08
R10 14.397,24

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                                A 4  1.168,09
A 5 bis A 8  1.289,84
 A 9 bis A 11  1.344,29
A 12  1.485,23
 A 13 + Strukturzulage (§ 45 Nr. 2 Buchstabe b LBesG) oder R 1  1.552,50

 


 

Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de

 


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Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.:

- die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit ihren wilden Stränden
- Rügen mit seinem Kreidefelsen
- das noble Schweriner Schloss
- sowie die autofreie Insel Hiddensee
- und die Mecklenburgische Seenplatte.

Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar.

Küste und ihre Inseln

Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand.

Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz.

Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern.
Insel Usedom: Die Sonneninsel hat weite Sandstrände und sehr schöne Seebrücken in den Kaiserbädern.

Die Seen und das Binnenland

Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln.

Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern.

Historische Städte

Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören.

Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel.

Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen.

 

Red 20260814

 


 

Ab hier die Werte der Vorjahre

 

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Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses vom - TV-L 29.11.2021 - auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am o.a. Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten angehoben.

Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge

Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November 2021 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung für die Erhöhung
- der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent und
- der Ausbildungsentgelte um 50 Euro
zum 1. Dezember 2022 vereinbart worden. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.

Die Koalitionsvereinbarung für die achte Legislaturperiode zwischen SPD und DIE LINKE, Textziffer 29, sieht vor, dass die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten über-nommen werden sollen.

Zur Übernahme des Tarifabschlusses ist eine sachgerechte Verständigung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord) und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 Beamtenstatusgesetz, § 92 Landesbeamtengesetz) erfolgt.

Des Weiteren fand eine frühzeitige Beteiligung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. statt. Im Ergebnis dessen ist beabsichtigt:

1. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zeit- und systemgerecht zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch die Stellenzulagen erfasst.

2. Das Ende der gemäß § 18 Absatz 2 Landesbesoldungsgesetz bis zum 31. Dezember 2022 um 0,2 Prozentpunkte vermindert festzusetzenden Anpassungsschritte wird auf den 30. November 2022 vorgezogen, sodass die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Anpassung unvermindert erfolgt.

3. Die Anwärterbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 4 2307,15 2366,39 2425,58 2484,82 2544,01 2603,24 2662,43          
A 5 2324,00 2399,81 2458,73 2517,63 2576,54 2635,47 2694,37 2753,31        
A 6 2373,79 2438,46 2503,12 2567,82 2632,52 2697,20 2761,89 2826,58 2891,25      
A 7  2468,33  2526,46 2607,86 2689,24 2770,67 2852,04 2933,47 2991,56 3049,71 3107,86    
A 8   2609,08 2678,61 2782,89 2887,21 2991,51 3095,85 3165,37 3234,91 3304,46 3373,99  
A 9   2765,21 2833,63 2944,95 3056,27 3167,61 3278,94 3355,44 3432,03 3508,53 3585,07  
A 10   2962,32 3057,40 3199,99 3342,70 3485,32 3627,96 3723,03 3818,26 3915,23 4012,23  
A 11     3380,87 3527,01 3673,16 3819,49 3968,58 4067,94 4167,33 4266,83 4367,95 4469,09
A 12     3619,23 3793,46 3970,85 4148,58 4327,47 4448,01 4568,58 4689,14 4809,70 4930,25
A 13      4050,55 4242,48 4437,43 4632,72 4827,99 4958,19 5088,37 5218,56 5348,77 5478,95
A 14     4209,55  4461,93  4461,93  4968,39 5221,60 5390,43 5559,25 5728,08 5896,91 6065,73
A 15           5455,81 5734,21 5956,96 6179,69 6402,46 6625,17 6847,93
A 16           6017,58 6339,57 6597,19 6854,81 7112,40 7370,02 7627,26

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1 (§ 42 Absatz 1 LBesG)                                                                                                        

    145,02

Stufe 2 (§ 42 Absatz 2 LBesG)

    269,08

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                                                                       124,06 Euro und
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um                                                            317,63 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind
darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je                                                     50,00 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um                                                                                                        5,11 Euro,

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.847,93    7.953,52 8.421,58 8.911,82 9.474,22 10.005,36 10.522,02 11.060,48 11.729,08 13.805,34 14.976,30

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.794,64 3.922,62 4.050,55 4.178,50 4.307,27 4.437,43 4.567,62 4.697,82
 C 2  3.802,63 4.006,55 4.210,45 4.417,06 4.624,55 4.832,01 5.039,50 5.246,96
 C 3  4.172,13 4.405,51 4.640,44 4.875,38 5.110,31 5.345,22 5.580,17 5.815,06
 C 4  5.276,58 5.512,74 5.748,88 5.985,05 6.221,21 6.457,36 6.693,57 6.929,67
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.827,99 4.958,19 5.088,37 5.218,56 5.348,77 5.478,95  
 C 2  5.454,44 5.661,95 5.869,41 6.076,88 6.284,36 6.491,83 6.699,31
 C 3  6.049,98 6.284,90 6.519,82 6.754,76 6.989,66 7.224,62 7.459,51
 C 4 7.165,84 7.402,00 7.638,18 7.874,31 8.110,47 8.346,63 8.582,77

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.769,20
 W 2 6.181,91
 W 3 7.206,00

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.535,53 4.638,36 4.903,53 5.168,76 5.433,93 5.699,11 5.964,36 6.229,54 6.494,72 6.759,89  7.025,14
R2     5.273,16 5.538,38 5.803,54 6.068,78 6.333,98 6.599,17 6.864,35 7.129,52 7.394,77  7.659,89
R3 8.421,58                                                                                         
R4 8.911,82
R5 9.474,22
R6 10.005,36
R7 10.522,02
R8 11.060,48
R9 11.729,08
R10 14.397,24

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                                A 4  1.168,09
A 5 bis A 8  1.289,84
 A 9 bis A 11  1.344,29
A 12  1.485,23
 A 13 + Strukturzulage (§ 45 Nr. 2 Buchstabe b LBesG) oder R 1  1.552,50

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Mecklenburg-Vorpommern – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Vorschriften geregelt.Die Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung wurde für ein eigenes LBesG genutzt, durch das sich die Grundbesoldung seit 01.08.2011 nach Erfahrungszeitenund nicht nach Dienst- und Lebensalter vollzieht.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Der Finanzminster des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, das Tarifergebnis „systemgerecht“ auf die Besoldung zu übertragen. Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29.11.2021 sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 vor. In einem ersten Schritt soll die Corona-Sonderzahlung übertragen werden (Spitzenbeamte sollen hiervon ausgenommen werden, u.a. Staatssekretär/innen. In einem gesonderten Gesetz soll die Übertragung der weiteren

Tarifergebnisse ab Dezember 2022 erfolgen.

Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine einmalige – steuer- und abgabenfreie – Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (650 Euro Anwärter) an Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst – bis BesGr B 6 – beschlossen.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern findet man unter
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

 

Besoldungstabelle A – ab 01.06.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.06.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 308,98 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Für die BesGr. A 4 und A 5 gelten besondere Erhöhungsbeträge.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.06.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


Red UT RUS 20220307 / 20210628


 

 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 01.01.2021

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,0 Prozent (1.1.2019), 3,0 Prozent (1.1.2020) und 1,2 Prozent (1.1.2021), da jeweils die Versorgungsrücklage in Abzug gebracht wurde. Die Bezüge der Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern wurden jeweils zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 120,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 308,98 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 50,00 Euro.

Für die BesGr. A 4 und A 5 gelten besondere Erhöhungsbeträge.

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


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