Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern: § 9 Grenzen nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten bei der Erstellung von Gutachten

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE:
Zehn Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst. 
Zum Komplett-preis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenver-sorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst.

Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern

§ 9 Grenzen nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten bei der Erstellung von Gutachten  

Die Gutachtertätigkeit ist nur dann nach § 69 Abs. 1 Nr. 5 des Landesbeamtengesetzes nicht genehmigungspflichtig, wenn der Beamte das Gutachten selbstständig erarbeitet hat. Eine Gutachtertätigkeit ist nur selbstständig, wenn das Gutachten von dem Beamten in den wesentlichen Teilen persönlich erarbeitet wird und er die Verantwortung für das gesamte Gutachten durch Unterzeichnung übernimmt. Nur wenn der Beamte verhindert ist, selbst zu unterzeichnen, ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig; die Verhinderungsvertretung ist kenntlich zu machen. Keine selbstständigen Gutachtertätigkeiten sind insbesondere Tätigkeiten, die sich auf die Feststellung von Sachverhalten oder Tatsachen mit technischen Mitteln oder auf Grund von Laboratoriumsuntersuchungen nach geläufigen Methoden ohne wissenschaftliche Schlussfolgerungen beschränken und bei denen die notwendigen Untersuchungen und Beobachtungen üblicherweise von Mitarbeitern vorgenommen werden. Untersuchungen und Beratungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung von Gutachten stehen, gelten als Teil des Gutachtens.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Wismar die Hansestadt.


mehr zu: Nebentätigkeitslandesverordnung M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2026