Besoldung Mecklenburg-Vorpommern |
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Für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Aufnahme und/oder Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamte sind in der Nebentätigkeitslandesverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Mecklenburg-Vorpommerschen Nebentätigkeitslandesverordnung (Stand: 10.05.2004) finden Sie hier:
Inhaltsverzeichnis:
§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 5 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
§ 6 Genehmigung, Angaben über ausgeübte Nebentätigkeiten
§ 7 Allgemein als genehmigt geltende Nebentätigkeiten
§ 8 Nachweis der Nebentätigkeiten
§ 9 Grenzen nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten bei der Erstellung von Gutachten
§ 11 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst mit Ablieferungspflicht
§ 12 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ohne Ablieferungspflicht
§ 13 Vergütungsverbot bei angemessener Entlastung im Hauptamt
§ 14 Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten
§ 16 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts
§ 17 Höhe des Nutzungsentgelts
§ 18 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeit im Krankenhausbereich
§ 21 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten