Besoldung Mecklenburg-Vorpommern |
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Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Nebentätigkeit eines Beamten ist die Ausübung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung.
(2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
(3) Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt oder einem Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.