Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern: § 1 Geltungsbereich

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Nebentätigkeitsverordnung
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes . Sie gilt auch für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie frühere Beamtinnen und Beamte hinsichtlich der Nebentätigkeiten, die sie vor Beendigung des Beamtenverhältnisses ausgeübt haben.

(2) Diese Verordnung gilt für das Personal der Hochschulen gemäß § 55 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes , soweit im Landeshochschulgesetz oder in den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes geregelt ist.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



Red 20231128

mehr zu: Nebentätigkeitslandesverordnung M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024