Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern: § 18 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeit im Krankenhausbereich

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung  

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Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern

§ 18 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeit im Krankenhausbereich  

(1) Beamtete Ärzte in Krankenhäusern, die wahlärztliche oder sonstige stationäre oder teilstationäre ärztliche Leistungen selbst berechnen können, sind verpflichtet, dem Krankenhaus als Entgelt zu entrichten:

1. einen Betrag in Höhe der Kostenerstattung nach § 24 Abs. 2 bis 4 der Bundespflegesatzverordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), zuletzt geändert durch Artikel 262 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), oder nach § 45 Abs. 1 des Landeskrankenhausgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 262) sowie

2. als Vorteilsausgleich einen Betrag in Höhe von 20 vom Hundert bei erzielten Einnahmen bis 100 000 Euro, die dem Beamten nach Abzug der nach Nummer 1 zu erstattenden Kosten verbleiben, und 30 vom Hundert von dem darüber hinaus gehenden Mehrbetrag.

Werden wahlärztliche Leistungen von mehreren Ärzten des Krankenhauses berechnet, so ist der insgesamt von diesen Ärzten nach Satz 1 Nr. 1 zu erstattende Betrag von den einzelnen Ärzten im Verhältnis der von ihnen für diese Leistungen erzielten Bruttoliquidationserlöse zu erbringen.

(2) Bei Ärzten des Krankenhauses, die für das Erbringen ambulanter ärztlicher Leistungen, die sie selbst berechnen können, Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn in Anspruch nehmen, richtet sich die Kostenerstattung nach § 24 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung oder § 45 Abs. 1 des Landeskrankenhausgesetzes . Für die Bemessung des Entgelts für den wirtschaftlichen Vorteil gilt Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 entsprechend. Der Krankenhausträger kann den Erstattungsbetrag nach Satz 1 für die einzelnen ambulanten Leistungen durch allgemeine Kostenregelung bestimmen. Die Kostenerstattung entfällt, soweit die Kosten des Krankenhauses anderweitig abgegolten werden.

(3) Bei einem Honorarverzicht ist ein Vorteilsausgleich nicht zu entrichten.

(4) Für Zahnärzte des Krankenhauses gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

(5) Bei ärztlichen und zahnärztlichen Nebentätigkeiten außerhalb des Krankenhauses richtet sich die Höhe des Entgelts nach den Bestimmungen des § 17.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

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Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.:

- die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit ihren wilden Stränden
- Rügen mit seinem Kreidefelsen
- das noble Schweriner Schloss
- sowie die autofreie Insel Hiddensee
- und die Mecklenburgische Seenplatte.

Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar.

Küste und ihre Inseln

Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand.

Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz.

Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern.
Insel Usedom: Die Sonneninsel hat weite Sandstrände und sehr schöne Seebrücken in den Kaiserbädern.

Die Seen und das Binnenland

Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln.

Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern.

Historische Städte

Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören.

Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel.

Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen.

 

Red 20260814

mehr zu: Nebentätigkeitslandesverordnung M-V
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