Besoldung Mecklenburg-Vorpommern
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: § 49 Errichtung

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern 

§ 49 Errichtung                           

In Dienststellen, bei denen Personalräte errichtet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die

1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder

2. sich in der Ausbildung befinden (jugendliche Beschäftigte),

werden Jugend- und Ausbildungsvertretungen gebildet.                           



mehr zu: Landespersonalvertretungsgesetz M-V
  Startseite | www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann