|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern
§ 44 Altersgrenze, Eintritt in den Ruhestand
(1) Für den Beamten bildet die Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Altersgrenze, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Beamten auf Lebenszeit und auf Zeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Der Beamte auf Zeit tritt ferner mit Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand, wenn er nicht aufgrund von Vorschriften dieses Gesetzes entlassen wird oder seine Amtstätigkeit fortsetzt. Der Eintritt der Beamten auf Zeit in den Ruhestand setzt eine Wartezeit von fünf Jahren nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. April 2000 (BGBl. I S. 570), voraus; anderenfalls endet das Beamtenverhältnis auf Zeit statt durch Eintritt in den Ruhestand durch Entlassung. Lehrer treten mit Ablauf des letzten Monats des Schulhalbjahres, in welchem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand.
(3) Soweit dies im dienstlichen Interesse liegt, kann die oberste Dienstbehörde auf Antrag oder mit Zustimmung des Beamten den Eintritt in den Ruhestand über das vollendete fünfundsechzigste Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht überschreiten darf, hinausschieben, jedoch nicht über die Vollendung des achtundsechzigsten Lebensjahres hinaus. Unter den gleichen Voraussetzungen kann sie den Eintritt in den Ruhestand bei einer nach Absatz 1 Halbsatz 2 festgesetzten früheren Altersgrenze um bis zu drei Jahren hinausschieben.
(4) Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn bei Wahlbeamten der Gemeinden und Kreise der Eintritt in den Ruhestand bis zum Ende der Amtszeit hinausgeschoben werden soll; Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss der wahlberechtigten Körperschaft.
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den benachbarten Staaten Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt unseres Urlaubsportals steht aber das wunderschöne Mecklenburg-Vorpommern mit seinen besonders liebenswürdigen Gastgebern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: - die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit ihren wilden Stränden Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar. Küste und ihre Inseln Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand. Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz. Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern. Die Seen und das Binnenland Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln. Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern. Historische Städte Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören. Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel. Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen. |
Red 20260814