Besoldung Mecklenburg-Vorpommern
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Landesbeamtengesetz von Mecklenburg-Vorpommern: § .19 Begriffsbestimmungen

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern 

§ 19 Begriffsbestimmungen

(1) Laufbahn ist die Zusammenfassung aller Ämter, die derselben Fachrichtung angehören sowie eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen. Zur Laufbahn gehören auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit.
(2) Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes. Die Zugehörigkeit zu einer Laufbahngruppe bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Laufbahnvorschriften können von Satz 1 abweichen, wenn es die besonderen Verhältnisse erfordern.


mehr zu: Landesbeamtengesetz M-V
  Startseite | www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann