Besoldung Mecklenburg-Vorpommern |
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§ 149 Zitate in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Soweit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in bestehenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes auf Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. April 2000 (BGBl. I S. 570), oder der aufgrund des Bundesbeamtengesetzes erlassenen Rechtsvorschriften Bezug genommen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften. Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, die Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der neuen Fassung bekanntzumachen.