Besoldung Mecklenburg-Vorpommern |
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§ 12 Wirkungen der Ernennung auf ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis
Mit der Ernennung erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn. Bei Nichtigkeit oder Rücknahme von Ernennungen lebt das privatrechtliche Arbeitsverhältnis nicht wieder auf.