Landesbeamtengesetz von Mecklenburg-Vorpommern: § 119 Sitzungen, Verhandlungsleitung, Beschlüsse

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern 

§ 119 Sitzungen, Verhandlungsleitung, Beschlüsse

(1) Die Sitzungen des Landesbeamtenausschusses sind nicht öffentlich. Der Landesbeamtenausschuss kann Beauftragten der beteiligten Verwaltungen und anderen Personen die Anwesenheit bei der Verhandlung gestatten.
(2) Die Beauftragten der beteiligten Verwaltungen sind auf Verlangen zu hören, ebenso der Beschwerdeführer in den Fällen des § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4. Die Teilnahme an der abschließenden Beratung und an der Beschlussfassung ist ihnen nicht gestattet.
(3) Der Vorsitzende des Landesbeamtenausschusses oder sein Vertreter leitet die Verhandlungen. Sind beide verhindert, so tritt an ihre Stelle das dienstälteste Mitglied.
(4) Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


mehr zu: Landesbeamtengesetz M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024