Regelungen zur Beamtenversorgung für Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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Mecklenburg-Vorpommern: Landesrechtliche Hinweise zur Beamtenversorgung


Landesrechtliche Regelungen zut Beamtenversorgung von Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Überleitung des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes in Landesrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz – BeamtVÜG M-V) vom 04.07.2011. Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.5.2021 (GVOBl. M-V S. 600).

Letzte Anpassungen von Besoldung und Versorgung

Zum 01.09.2016: 2,0 Prozent linear, mindestens 65 Euro. Zum 01.06.2017: 1,75 Prozent linear. Zum 01.01.2018: 2,15 Prozent linear mit Mindestbetrag. Zum 01.01.2019: 3,0 Prozent linear. Zum 01.01.2020: 3,0 Prozent linear. Zum 01.01.2021: 1,2 Prozent linear.

Altersgrenzen

Anhebung der allgemeinen Altersgrenze und der besonderen Altersgrenze für Vollzugsdienste um zwei Jahre entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029. Die Vollzugsdienste der Laufbahngruppe 2 treten künftig mit Vollendung des 64. Lebensjahres in den Ruhestand. Ausnahmeregelungen bei langjährigem Schichtdienst und Wechselschichtdienst möglich. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr. Eine neue Antragsaltersgrenze wurde für die Vollzugsdienste bei Vollendung des 60. Lebensjahres geschaffen.

Versorgungsabschlag

0,3 Prozent je Monat (3,6 Prozent pro Jahr) des vorzeitigen Ruhestandseintritts. Bei Dienstunfähigkeit ist der Versorgungsabschlag auf insgesamt 10,8 Prozent begrenzt

Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

- Verringerung der Berücksichtigung von Hochschul- und Fachhochschulzeiten von 3 Jahren auf 855 Tage.
- Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes künftig nur noch bis zu 5 Jahren berücksichtigungsfähig.

Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen

- Einzelne Ersetzung des § 14 a BeamtVG durch Landesrecht.
- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Beamtenversorgungsrecht.
- Versorgungsrechtlicher Nachvollzug der Regelungen zum Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand anlässlich der Anhebung der Regelaltersgrenzen und besonderen Altersgrenzen.
- Anhebung des pauschalen Hinzuverdienstbetrages bei besonderen Altersgrenzen und Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit/Schwerbehinderung auf 400 Euro pro Monat.
- Altersteilzeit weiterhin zu 9/10 ruhegehaltfähig.
- Beibehaltung der externen Teilung beim Versorgungsausgleich unter Abschaffung des sog. Pensionistenprivilegs.
- Abschaffung der Quotelung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten sowie der Unterschreitung der Mindestversorgung wegen Freistellungszeiten.
- Aufrechterhaltung der verminderten Bezügeanpassungen zur Bildung der Versorgungsrücklage (voraussichtlich bis 2022).

Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

Bis A 9: 38,001 Prozent, A 10 bis A 12, C1: 33,300 Prozent, Übrige: 29,382 Prozent eines Monatsbezugs.

Kein Altersgeld bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst

 

Service zur Beamtenversorgung

Auf dieser Website finden Sie die Vorschriften oder entsprechende Links zum Beamtenversorgungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben bieten wir weitere Infos rund um die Beamtenversorgung. Außerdem finden Sie auf unserer Website geprüfte Links zu weiterführenden Themen, u.a.
- bietet das Dienstleistungsportal von Mecklenburg-Vorpommern umfassende Infos zu Verwaltungsleistungen, Onlinedienste, Verwaltungswegweiser, Förderfibel, Landesrecht
- Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern mit Merkblättern zur Versorgung (Wartefrist § 5 BeamtVG Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt)
- das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seine Website sehr umfassend: www.laf-mv.de

Sie finden allgemeine Infos, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner. Daneben können Sie die wichtigsten Formulare herunterladen: Merkblatt Datenschutz, Infos zum Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Hinweise zu § 14a BeamtVG in der Fassung des Artikel 2 § 2 BVAnpG 2008 M-V, Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt, Hinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001, Hinweise zur Zahlung und Regelung von Versorgungsbezügen, Hinweise zur Krankenversicherung,

Hinweise zur Feststellung der Elterneigenschaft
- Tabellen: Bezügetabellen ab 1. Januar 2020
- Unfallfürsorge und dienstunfallbedingter Sachschäden sowie Formulare zur Erstattung von Kosten eines Heilverfahrens im Rahmen der Unfallfürsorge
- Infos und Rundschreiben zur Unfallfürsorge: Merkblatt zum Datenschutz, Merkblatt zur Gewährung beamtenrechtlicher Unfallfürsorge, Merkblatt zur Erstattung dienstunfallbedingter Sachschaden

 

 

Land Mecklenburg-Vorpommern

https://www.v-mv.de/downloadcenter

Downloads Beamtenversorgung - Merkblätter

Hinweise für Versorgungsberechte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen

Hinweise zu Kindererziehungszeiten

Hinweise zum Fortfall der Kürzung nach §57 BeamtVG

Hinweise zum Unterhaltsbeitrag

Hinweise zur Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Hinweise zum Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

Hinweise zur Beamtenversorgung

Hinweise zur Besteuerung der Versorgungsbezüge

Hinweise zur Dienstunfallfürsorge

Hinweise zur Hinterbliebenenversorgung

Hinweise zur Leistung nach Beendigung eines Beamtenverhältnis auf Zeit

Hinweise zur Ruhegehaltssatz-Anpassung

Hinweise zur Sterbegeldgewährung

Hinweise zu Auswirkungen von Freistellungen auf die Beamtenversorgung

Hinweise zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes


UT 04/2020 - 20210802

 

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